Universitätsarchiv Tübingen
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Bestandssignatur: UAT 40-42
Akademisches Rektoramt, Studentenakten (I): 1829-1913
Erst seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden Akten über jeden einzelnen Studierenden geführt, nachdem seit der Jahrhundertwende Kontrolle und Reglementierung stetig intensiviert worden waren. Im Jahre 1808 wurden die Professoren verpflichtet, drei Wochen nach Vorlesungsbeginn und erneut am Ende des Semesters Listen ihrer Hörer mit Angaben zu Fleiß und Betragen dem Rektor zur Weiterleitung an das Kuratorium einzureichen. Gleichzeitig wurde der Besuch von mindestens zwei Vorlesungen pro Semester zur Pflicht gemacht. Ausländer hatten seit 1811 ein amtlich beglaubigtes Schuldenübernahmeattest vorzulegen. Im gleichen Jahr wurde für Inländer zum Nachweis ausreichender Vorkenntnisse eine Akademische Vorprüfung vorgeschrieben, während bis dahin nur die Vorbildung des Theologennachwuchses geregelt war. Ferner wurden Semesterabschlußprüfungen eingeführt. Die Zeugnisse darüber sollten in einem Exemplar in der Fakultätsregistratur aufbewahrt werden, in einem zweiten dem Rektor zur Weiterleitung an die Oberstudiendirektion vorgelegt werden. Schließlich wurde den Studenten 1828 vorgeschrieben, in jedem Semester ein Verzeichnis der Vorlesungen einzureichen, die sie zu hören beabsichtigten.
Bei der Bildung der Immatrikulationskommission im Jahre 1834 wurde bestimmt, "daß eine Matrikel über jeden einzelnen Studierenden" mit Nachweisen über die besuchten Vorlesungen, Prüfungen, Zeugnisse, Strafen, sowie den Tag der Immatrikulation und des Abgangs geführt werden sollte. Bei dieser "Matrikel" handelt es sich um die für Inländer bis 1972, für Ausländer bis 1993 geführten Studentenakten.
Gasthörerakten wurden erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts geführt. Zu beachten ist, daß Unterlagen über Gasthörer, die sich später als reguläre Studierende eingeschrieben waren, sich auch unter den Studentenakten finden können. Ebenso ist mit dem umgekehrten Fall zu rechnen.
Bestandsstruktur, -geschichte : Die Akten wurden getrennt nach sog. Stadtstudierenden (Bestand 40), Konviktoren, d.h. Angehörigen des katholischen Wilhelmstifts (Bestand 41), und Seminaristen, d.h. Angehörigen des evangelischen Stifts (Bestand 42), geführt.
Inhalt : Die Akten enthalten in der Regel eine amtlich beglaubigte Studienerlaubnis des Erziehungsberechtigten, bei Nichtwürttembergen verbunden mit einer Kautionserklärung, eigenhändige Beleglisten, das Abgangszeugnis. Hinzu kommen gelegentlich noch Reifezeugnis, Studien- und Sittenzeugnisse, Abgangszeugnisse anderer Universitäten, Benützungserlaubnis der Universitätsbibliothek, Disziplinarakten und - vorwiegend aus der Zeit bis 1860 - Schuldensachen sowie bis 1848 ein Revers, keiner verbotenen Verbindung anzugehören.
Übernommen
Umfang : 322 Nrn, 56,8 lfm
Findmittel
:
- Kartei 40-42.
- Kartei (Ausländer 1818-1831).
Bemerkungen : Belegbögen aus den zwanziger und dreißiger Jahren sind auch in Bestand 50 (Akademisches Rektoramt, Belegnachweise) enthalten.
Stand
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